Kein Verkaufsstopp für HTC Smartphones

htclogoHTC darf die beiden Google-Handys „Magic“ von Vodafone und „G1“ von T-Mobile weiterhin vertreiben. Allerdings muss das Unternehmen eine Sicherheitsleistung in Höhe von €7,5 Millionen hinterlegen. So hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die Vollstreckung der einstweiligen Verfügung gegen den Mobiltelefonhersteller HTC bis zum Ende des Hauptverfahrens um Patentverletzung überraschenderweise ausgesetzt. Der Patentverwalter IP-Com aus München hatte geklagt, da HTC mit seinen Geräten wichtige UMTS-Patente verletzen soll. Vom Landgericht Mannheim hatte IP-Com Recht bekommen und drohte mit einem Importverbot.

Das Karlsruher Gericht begründet die momentane Entscheidung damit, dass HTC Ihren größten Anteil seiner Umsätze in Deutschland durch den Verkauf von UMTS-Geräten erzielt. Der wirtschaftliche Schaden durch einen sofortigen Lieferstopp wäre im Vergleich zu den Folgen für IP-Com erheblich, da hier nur der verspätete Eingang von Lizenzgebühren auf dem Spiel steht. Mit einem Urteil im Hauptverfahren kann frühestens Anfang 2010 gerechnet werden. Das OLG Karlsruhe bezieht zum Fall derzeit noch keine Stellung. Es sei noch „völlig offen“, ob HTC die fraglichen Patente verletzt. Dann sind wir gespannt, wie die ganze Sache ausgehen wird.

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