Patent von Apple zur Touch-Wiedergabesteuerung jetzt durchgesetzt

Eigentlich ist das Patent von Apple nicht besonders neu. Schon vor knapp 3 Jahren, im Juni 2009, hatte das kalifornische Unternehmen das Patent beim zuständigen Amt in den USA eingereicht. Aber erst jetzt wurde das Patent akzeptiert. Es schützt ab sofort spezielle Gesten zur Medienwiedergabe per Touchscreen.

Das vollständige Patent bezieht sich auf die folgenden Aktionen:

  • Einmal antippen = Abspielen/Pausieren
  • Zweimal antippen = Nächster Titel
  • Dreimal antippen = Vorheriger Titel
  • Zweimal antippen und halten = Vorspulen
  • Dreimal antippen und halten = Zurückspulen
  • Im Uhrzeigersinn kreisen = Lautstärke erhöhen
  • Gegen den Uhrzeigersinn kreisen = Lautstärke verringern
Patent für blinde Wiedergabesteuerung ohne Bedienoberfläche
Patent für blinde Wiedergabesteuerung ohne Bedienoberfläche

Wie Apple verkündet hat, soll dadurch die blinde Steuerung – ohne auf das Display zu gucken – der iOS-Geräte möglich werden. Darüber hinaus müsste auch keine Bedienoberfläche angezeigt werden, was wiederum der Akkulaufzeit zugute käme. Wann das Patent tatsächlich umgesetzt wird, teilte Apple bisher allerdings noch nicht mit.

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Ein Kommentar

  1. Transformierte iPhone-Verpackung Der Hersteller Apple hat einen neuen Patentantrag für die Verpackung des iPhone beim zuständigen US-Patent- und Markenamt eingereicht – allerdings wurde dies bereits 2011 gemacht, nur jetzt wurde das Patent vom Amt erstmalig veröffentlicht. Demnach soll dabei die Verpackung gleichzeitig als Zubehör in Form einer Dockingstation fürs Smartphone dienen und auch als Tonverstärker eingesetzt werden können. Die witzige Idee dürfte gerade bei den umweltfreundlichen Apple-Fans ankommen, da somit so gut wie kein Müll mehr durch die Verpackung produziert wird. Apple versuchte in den vergangenen Jahren bereits immer weniger Material für seine Verpackung zu verwenden.

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