Europaweites Verkaufsverbot für iPhone möglich

Die Rechtswelt schaut sehr interessiert der Auseinandersetzung zwischen dem Apple-Konzern und seinen Mitwettbewerbern zu. Eine Niederlage des Unternehmens vor dem Mannheimer Landgericht gilt als wahrscheinlich und hätte Folgen eventuelle Folgen für die gesamte EU.
Im Januar werden die Urteile gegen die unterschiedlichen Apple-Tochterfirmen erwartet, die nach Gerichtsbeobachtern als ungünstig für den Mutterkonzern eingestuft werden. Auch das Säumnisurteil gegen Apple, wegen Nichterscheinens vor Gericht, hat schon einige Fragen aufgeworfen.
Als nachvollziehbarste Erklärung ist die EU-weite Gültigkeit des Urteils zu sehen, was Apple vermeiden mochte. Wegen der Sache, es handelt sich um EU-Patente, so dass die ausstehenden Urteile eventuell europäische Tragweite hätten. Es könnte allerdings aufgrund der Komplexität der Sache auch sein, dass für jedes Land ein separates Verbotsverfahren beantragt werden müsste.
Am 18.11.2011 wurde in Mannheim gegen die irische Logistikfirma von Apple in einer Patentangelegenheit verhandelt, die bereits Bestandteil einer vorherigen Verhandlung war, aus der das Säumnisurteil resultierte.
Prozessbeobachter bemerkten, dass Apple nicht auf die Unterstützung des Gerichts zählen könne.
Die Urteile zu den von Samsung und Motorola angestrebten Verfahren wurden vom Landgericht Mannheim für den 20. und 27. Januar 2012 sowie für den 03. Februar 2012 in Aussicht gestellt. Und weitere Klageverfahren zur Verhandlung in Mannheim angekündigt.
Für den Fall einer Verurteilung hat Apple bereits Kaution beantragt. Diese in Höhe von 2 Millionen Euro legt nahe, dass Apple ein europaweites Verbot befürchtet und eine Revision durch alle Instanzen bis zur endgültigen Rechtskräftigkeit des Urteils in Erwägung zieht.
Sollte das erste Urteil durch eine andere Instanz aufgehoben werden so ist die Kaution durch die Kläger zu leisten.
Es ist jedoch wahrscheinlich, dass dieser Streit außergerichtlich bzw. ohne Urteil beendet wird.
Ein iPhone-Verbot wäre keineswegs im Interesse der Verbraucher. Aber hierdurch könnte jedoch bewirkt werden, dass Software-Patente nicht mehr in Europa anerkannt werden und somit keinen rechtlichen Schutz begründen.

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