iTunes und GEMA haben eine Einigung getroffen

Wie bereits bekannt war, gab es einen jahrelangen Streit zwischen GEMA und dem IT-Branchenverband Bitkom. Am Donnerstag den 08.12.2011 haben sie ihren Streit beigelegt und konnten eine Einigung, was den Urhebervergütungen angeht, finden. Dies teilte die GEMA inzwischen mit. Durch die Pressemitteilung wurde bekannt gegeben, dass die Gebühren pro Lied bei sechs bis neun Cent liegen werden. Hierbei handelt es sich dann um einen Netto-Betrag. Die Songs, die man sich normalerweise 30 Sekunden anhören durfte, können nun 90 Sekunden lang gehört werden. Zuvor galt das Gesetz durch die GEMA, dass man sich ein Song als Hörprobe nur 30 Sekunden lang anhören durfte. Beziehungsweise durften sie nur so angepreist werden. Apples iTunes Store bietet inzwischen die Hörproben für die vollen 90 Sekunden an.
Für sogenannte Streamangebote wurde ein Lizenzvertrag vereinbart. Dieser Vertrag wurde zwischen der GEMA und BITKOM vereinbart. Vereinbarte Dienste, die eher vereinzelt vorkommen, werden ähnlich wie im Ausland gehandhabt. Aus diesem Grund wird bereits vermutet, dass es in näherer Zukunft noch mehr Seiten gibt, die Musik anbieten. Des Weiteren ist man sich sicher, dass der Internetnutzer bei verschiedenen Anbietern einen Pauschalbetrag zahlen muss, um sie komplette Songs im Internet anhören zu können. Diese Vereinbarung wird auf jeden Fall in erster Linie Apples iTunes Match, Spotify oder Google Musik gefallen und vor allem zugutekommen.
Die Nutzer selbst freuen sich natürlich auch darüber, da sie endlich die Möglichkeit haben einen Song länger zu hören, als es bisher der Fall war. Womöglich werden dann auch mehr Songs verkauft. Für den Kunden und dem Anbieter auf jeden Fall sehr praktisch. Mit der GEMA ist es nicht immer leicht, aber wie man anhand dieses Falles sieht, kann man sich mit ihr einigen.

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