Kino.to: Ermittler verhaften mutmaßliche Betreiber von Raubkopie-Seite

Hamburg – Am frühen Dienstagmorgen haben zeitgleich in Deutschland, Spanien, Holland und Frankreich mehr als 20 Razzien statt gefunden, die auf die Betreiber und Hintermänner des Streaming-Portals „Kino.to“ abgezielt haben.
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung, kurz „GVU“, teilte mit, dass deutschlandweit mehr als 250 Polizisten und Ermittler im Einsatz waren. Die GVU habe laut eigenen Angaben, nach jahrelangen Vorermittlungen, bereits Mitte April Strafanzeige gestellt.
Die Aktion war ein voller Erfolg. Die Ermittler der integrierten Ermittlungseinheit Sachsen, die den internationalen Einsatz koordinierten, konnten am Ende einen stolzen Erfolg vorweisen: Insgesamt wurden 14 Haftbefehle ausgestellt, 13 in Deutschland und einer in Spanien. Nach einer weiteren Person werde bisher noch gefahndet.
Laut Angaben aus Ermittlerkreisen, habe die Website täglich mehr als 4 Millionen Zugriffe verzeichnen können. Die Betreiber hätten durch Werbebanner und kostenpflichtige Premium-Zugänge Gewinne in Millionenhöhe erzielt. Wie bei den Ermittlungen ans Tageslicht kam, hätten die Betreiber der Website die Dienste, über die das Streaming lief, teilweise extra für diesen Zweck selbst gegründet.
Bei der Staatsanwaltschaft Dresden wird nun in über 1 Million Fälle ermittelt, der Grund: Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen.
Öffnet man jetzt die Website, so erscheint ein Hinweis der Kriminalpolizei, dass Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerke hergestellt oder vertrieben haben, mit strafrechtlichen Verfolgungen rechnen müssen.
Nach Experteneinschätzungen zu Folge brauchen sich die Nutzer der kostenlosen Streams aber keine allzu großen Sorgen zu machen, denn laut Recht sind Streams, bei denen keine Kopie auf der eignen Festplatte erstellt wird, nicht rechtswidrig. Der reine Konsum von Streams ist nicht illegal, lediglich das Bereitstellen und Anbieten der Filme ist verboten. Doch speziell in diesem Fall kommt für die Ermittler noch erschwerend hinzu, dass „Kino.to“ den Usern der Website garantierte keine persönlichen Daten oder Logdaten zu speichern.
In den USA wird jetzt derzeit diskutiert, das Streamen von rechtlich geschützen Weken mit illegalen Downloads gleich zu stellen. Aktuell ist das Streamen solcher Filme in den USA nur eine Ordnungswidrigkeit. Experten beklagen nun, dass die Gesetze sich bisher zu sehr auf die Vervielfältigung und den Vertreib solcher Werke konzentrieren würden und nicht auf das Streamen an und für sich.
Alle die kino.to vermissen, können ja mal „Alternativen zu kino.to“ googlen. 😉

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